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Allgemein
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zum Jahresende 2019 mitgeteilt, dass eine Reihe von Zahnpasten Aluminium enthalten. Hier sind insbesondere solche Produkte aufgefallen, die zahnbleichend beziehungsweise zahnaufhellend wirken sollen. Das Aluminium wirkt in diesen Fällen als Schleifmittel, um Beläge abzutragen. Während es hinsichtlich der weiteren Zahnpasten keines nennenswerten Warnhinweises bedarf, seien diese Bleaching-Produkte durchaus kritisch zu sehen. Insbesondere junge Menschen nähmen, wenn sie solche Zahnpasten nutzen, bereits damit die gesamte in einer Woche als „zu duldend" klassifizierte Menge an Aluminium auf, wobei eine Aufnahme zudem durch weitere Produkte wie Kosmetik, Alufolie oder entsprechende Kochutensilien festzustellen ist. Die Empfehlung: die Anwendung solcher Produkte reduzieren.