Drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen können ab 1. Juli 2019 die gesetzlich versicherten Eltern von Kleinkindern im Alter von 0 – 3 Jahren nutzen. Die Zahnärzte hatten diese verstärkte Vorsorge schon seit vielen Jahren gefordert und den Bedarf auch wissenschaftlich untermauert. Deutschlandweit seien rund 15 % der Kinder unter 3 Jahren bereits von Karies betroffen, hier insbesondere von der sogenannten „Nuckelflaschenkaries“.